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Terms and Conditions


1.1 Geltung der
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge derMatthiasHüterottundJulianWinterhoffGbR(Leinefit)überdieBenutzungdesFitnessstudioszwischendemStudiobetreiber(Studio)unddemMitglied,soweit imEinzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertragesim Studio durch Unterschrift beider Vertragspartner zustande. Für im Studioabgeschlossene Verträge besteht kein Widerrufsrecht des Mitglieds.

Online-VertragsschlussübereineWebsite stelltdasMitglied durchAnklickender Schaltfläche„KostenpflichtigAnmelden“einverbindlichesAngebot aufAbschlusseines Vertrages mit dem Studio. Das Mitglied erhält vom Studiobetreiber (Studio) per E-Mail eine Eingangsbestätigung.DieAnnahme desAngebots(unddamitderVertragsabschluss)erfolgt durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung per E-Mail durchdenStudiobetreiber (Studio), für welches der Interessent den Onlineantrag abgegebenhat. Der Studiobetreiber (Studio) speichert den Vertragstext und sendet dieVertragsdokumente, einschließlich des „Mitgliedsvertrag“ in der ausdrücklichenAnnahmeerklärung per E-Mail zu. Für das Mitglied giltdasgesetzlicheWiderrufsrecht,überwelches esbeiVertragsabschlussgesondert belehrt wird.

MitgliederhältimStudiobeiVertragsabschlussbzw.beimOnline-VertragsschlussbeimerstenStudiobesucheinenQR-Code,derihmdenZutrittzudemStudio ermöglicht.DieÜbergabedesQR-Codesbegründet imFalledesWiderrufsdes Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung des Studios.
Jugendliche
Personen vorVollendungdes14.LebensjahreskönnennichtMitglied werden.
Für JugendlichevorVollendungdes18.LebensjahreskanneinMitgliedsvertragnurmit Zustimmungder gesetzlichenVertreter geschlossen werden. Ausnahmen sind möglich.

2. NUTZUNG DESSTUDIOS
2.1 Umfang derStudionutzung
Durch den Vertragerhält das Mitgliednach Maßgabe der Vereinbarungauf
„Mitgliedsvertrag“Zutrittzudiesem Studioundistberechtigt,dieses währendderjeweiligenÖffnungszeiten zu nutzen.
2.2 KeinAnbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
entgeltlicheoderinsonstiger WeisegewerblicheAnbieten vonTrainings-dienstleistungen (Personaltraining) im Studio ist nicht gestattet, sofern nichtausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 ZutrittnurmitZutrittsmedium(QR-
denQR-Code erhältdasMitgliedZutrittindasStudio.OhneMitnahmedesQR-Codes ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.
Weisungsberechtigung
Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung des Studios die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt sichtbar aus. Das anwesende Personal ist berechtigt,soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnungund Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen.
Weisungenist Folgezuleisten.

Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme vonweiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten,soweit dies auf dem „Mitgliedsvertrag“ ausdrücklich vereinbart wurde.
2.6 Nutzung derSpinde
Studiostellt verschließbare SpindezurVerfügung.DieSpindedürfen vomMitgliednurwährend seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt,belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb derAnwesenheitszeiten verwendet werden.

Kundenparkplätze,dievomStudiozurVerfügung gestelltwerden,dürfenvomMitglied ausschließlichwährend seinerAnwesenheitimStudiogenutzt werden.ImFalleeiner BelegungvonParkplätzenohne AnwesenheitdesMitglieds imStudioistdasStudiozu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt.

3 PFLICHTENDESMITGLIEDS
3.1 Umgang mit dem QR-
Mitgliedistverpflichtet,fürdiesichere VerwahrungdesQR-Codes zusorgen.
3.2 GebührbeiAusstellungdesQR-
dieAusstellungdesQR-CodesbeiVertragsschlusswirddieauf
„Mitgliedsvertrag“vereinbarteGebührfällig.
3.3 Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen
Falls auf dem „Mitgliedsvertrag“ angegeben, gilt zwischen den Parteien als vereinbart,dassdasMitgliedeineregelmäßigwiederkehrendeTrainings-undServicepauschalezudenaufdem„Mitgliedsvertrag“angegebenenBeträgeninderangegebenenHöhezuleisten hat.
3.4 Angabeeiner E-Mail-Adresse/ Änderungen von Mitgliedsdaten
3.4.1 Das Mitglied ist verpflichtet, dem Studio bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgenkann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlichbedeutsame Erklärungen von dem Studio (z.B. Mahnungen, Erklärungen zuÄnderungen derAllgemeinen Geschäftsbedingungen) elektronisch per E-Mail an dievon ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden dürfen.
3.4.2 Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name,Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung erfolgt ausschließlich schriftlich.
3.5 UnübertragbarkeitderMitgliedschaft/VerbotderWeitergabedesQR-Codes/Identitätskontrolle
3.5.1 Die Mitgliedschaft in dem Studio ist persönlich und kann nicht übertragen werden.DasMitgliedistdaherverpflichtet,denQR-Codeausschließlichpersönlichzuverwenden undnichtDrittenzuüberlassen.Handelt dasMitglieddieserVorgabezuwider,
überlässtesdasZutrittsmediumwissentlichundwillentlicheinemDrittenzurZutrittsgewährung, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eineVertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 250,00 beanspruchen, ohne dass es einesSchadensnachweisesbedarf. DieGeltendmachungweiterer RechteauseinemdahingehendenVerstoß,insbesonderedieGeltendmachungeinesweitergehendenSchadens sowieeineaußerordentlicheBeendigungderMitgliedschaft,bleibenhiervonunberührt. Einer vorherigenAbmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassennachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstandenist. Darüber hinaus wird das Studio jedes unbefugte Betreten zur Anzeige bringen.
3.5.2 Umsicherzustellen,dassderQR-Code nurvomMitglied persönlichgenutztwird, stelltdas Mitglied dem Studio ein Foto von sich zur Verfügung, welches von dem Studiogespeichert wird. Das Studio behält sich vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutrittzum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
3.6 Konsumverbote/ verbotene
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oderSuchtgiftezukonsumieren.Ferner istesdemMitglieduntersagt,verschreibungs-pflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch desMitgliedsdienen,Suchtgifteund/odersonstigeMittel, welchediekörperlicheLeistungsfähigkeitdesMitgliedeserhöhensollen(z.B.Anabolika),sowiealkoholischeGetränke in das Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, dievorstehendgenanntenMittelentgeltlichoderunentgeltlichDritten indemStudioanzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.BeieinemVerstoß gegendieseBestimmungistdasStudioberechtigt,denMitgliedsvertragmit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadenersatz in Höhe von EUR 1.000,00 geltend zumachen.WeistdasMitglied nach,dasseingeringererodergarkeinSchadenentstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
 
4.
4.1 Fälligkeit der
4.1.1 Ist auf dem „Mitgliedsvertrag“ ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tagdes Zustandekommens des Vertrags fällig.
4.1.2 Sind auf dem „Mitgliedsvertrag“ monatliche Beiträge vereinbart, werden dieseBeiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat(Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitragfür den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Gebühr für den Transponder am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. DerBeitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mitdem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.1.3 Soweit auf dem „Mitgliedsvertrag“ eine wiederkehrende Trainings- undServicepauschale vereinbart ist, wird diese erstmals zu Beginn des Vertrags fällig, danachjeweils nach den auf dem „Mitgliedsvertrag“ angegebenen weiteren aktivenVertragsmonaten jeweils zum Monatsersten. Aktive Vertragsmonate sind diejenigenMonate, in denen keine Ruhezeit für den „Mitgliedsvertrag“ bestehen.
4.2 Preisanpassungsrecht
4.2.1 MachtdasStudiovonseinemRecht aufPreisanpassungGebrauch,wirdesdiesdemMitglied gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Geltung des neuenPreises, durch Nachricht an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse mitteilen.
4.2.2 Die Geltendmachung bzw. Abbuchung des nächsthöheren Staffelpreises berechtigtdas Mitglied nicht zur Kündigung. Ein Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibthiervonunberührt.
4.3 Teilnahmeam SEPA-Lastschriftverfahren
DasMitglied istverpflichtet,amSEPA-Lastschriftverfahrenteilzunehmen,umdievereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für den QR-Code) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes, wie z.B. Barzahlung, vereinbart wurde. Studio hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafürzusorgen,dassseinBankkontodiejeweilserforderlicheDeckungfürdieBelastungmitfälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.4 Zahlungsverzug
4.4.1 Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich das Studio das Recht vor,dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitgliedschuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichenHöheauchdieKosteneiner zweckentsprechendenRechtsverfolgung,insbesondereMahn-und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
4.4.2 Sind auf dem „Mitgliedsvertrag“ monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich dasMitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichenGesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist das Studio berechtigt, den Vertragaußerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist das Studioberechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungenzuverlangen.
4.5 Abgabeder Forderung an Dritte
Studioistberechtigt,seine Forderungenausdiesem „Mitgliedsvertrag“aneinenexternenInkasso-DienstleisterabzutretenunddenForderungseinzugaufdenbetreffendenDienstleisterzuübertragen.DasMitgliederklärt sichmitderWeitergabeseiner personenbezogenenDaten(Name,Adresse,Geburtsdatum,Mitgliedschaftsbeginn,Laufzeit,BeitragszyklusundKündigungsstatusdesMitgliedsvertrages,Forderungshöhe)einverstanden.
5. VERTRAGSLAUFZEIT/ KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

DerVertrag hatzunächstdieaufdem angegebeneMindest-vertragslaufzeit(nachfolgend:Mindestvertragslaufzeit).DieVertragslaufzeitbeginnt mitdemvereinbartenMitgliedschaftsbeginn.Diesgiltauchdann,wenndemMitglied einvorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird.

aufdem„Mitgliedsvertrag“nichtsanderesvereinbartist,verlängertsichdieVertragslaufzeit der Mitgliedsverträge jeweils auf unbestimmte Zeit, wenn der
„Mitgliedsvertrag“nichtvomMitglied oderdemStudiounterEinhaltungeinerKündigungsfrist von mindestens einem Monat vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigtwird. Das verlängerte Vertragsverhältnis ist dabei jederzeit mit einer Frist von mindestenseinem Monat kündbar.
5.3 Stilllegung desVertrages
5.3.1 DieMitgliedschaftkannz.B.beischwererKrankheit,ärztlichemSportverbotundvergleichbaren schwerwiegenden Verhinderungsgründen stillgelegt werden.
5.3.2 Die beabsichtigte Stilllegung ist dem Studio unverzüglich, in der Regel mindestensfünf (5) Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.5.dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kannnur für volle Monate genommen werden.
5.3.3 Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der imStilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von dem Studionicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt dernächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft umdie Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
Sofern auf dem „Mitgliedsvertrag“ beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbartsind, gilt Folgendes:
Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mitder noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbartenbeitragspflichtigen Zeit fortgesetzt.
Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächstmit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf.vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.
5.3.4 Ein AnspruchaufStilllegungbesteht nicht,wennderVertragbereits gekündigtistoder das Studio zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
5.3.5 Das Studio behält sich vor, eine Gebühr i.H.v. EUR 20,00 für die Bearbeitung derStilllegung zu erheben.
5.4
Rechtbeider VertragsparteienzuraußerordentlichenKündigungauswichtigemGrundbleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
5.5 Erklärung der Kündigung oderAnzeigeder Stilllegung durch dasMitglied
5.5.1 Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform(Brief, E-Mail) oder über eine digital bereitgestellte Lösung (z.B. Kündigungsbutton auf derWebseite)unterAngabederMitgliedsnummergegenüberdemStudiomitdem
besteht zuerklärenbzw.anzuzeigen.Kündigungen,dieeinem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht alszugegangen.


leichterFahrlässigkeithaftetdasStudionurbeiVerletzungvertragswesentlicherPflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nachbeschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden,bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
Kardinalpflichten sind solche Pflichten, dieeineordnungsgemäßeDurchführungdesVertrageserstermöglichenundaufderenEinhaltungdasMitgliedregelmäßigvertrauendarf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche undaußervertraglicheHaftung desStudiosaufVorsatzundgrobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende dieHaftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von ErfüllungsgehilfendesStudios.



Studioerhebt, speichert,verarbeitetundnutztpersonenbezogeneDatendesMitglieds(einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister imRahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich,
zur AufklärungvonStraftaten.BeimBetretendesStudioswerdenDatum,Uhrzeit sowie MitgliedsnummerdesMitgliedserfasst.DasStudio speichertdieseDaten biszu einer Dauer von drei Tagen. In anonymisierter Form werden die erfassten Datenzudemzur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.

Studiobehält sichvor,unter BeachtungderVorgaben desDatenschutzgesetzesundunterWahrung derPersönlichkeitsrechtederMitgliederTeilflächendesStudiosmitVideokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit undsolange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand derBeobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbargemacht.


8.1 KeineTeilnahmean Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Das Studio ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einerVerbraucherschlichtungsstellegemäßVerbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
8.2 Änderungen dieser
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme derHauptleistungspflichtenmitWirkung fürdieZukunft zuändern.Hauptleistungspflichtensindsolche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst
ermöglichenundauf derenEinhaltungdieVertragsparteienregelmäßigvertrauendürfen.DasStudio wirddasMitgliedüberdieÄnderungeninKenntnissetzen, demMitgliedGelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nachInkenntnissetzung zu widersprechen,undbesonders daraufhinweisen,dassdieÄnderungenbeiAusbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

MitglieddarfnurmitunbestrittenenoderrechtskräftigfestgestelltenForderungengegen das Studio aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen AnsprüchendesMitgliedsgegendasStudioaufRückgewährvongeleistetenZahlungen nachAusübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

eineodermehrereBestimmungendesMitgliedsvertragesunwirksam seinoderwerden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige
Bestimmungenunberührt.

Vertragsspracheist Deutsch.