Terms and Conditions
1.1 Geltung der
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für sämtliche Verträge derMatthiasHüterottundJulianWinterhoffGbR(Leinefit)überdieBenutzungdesFitnessstudioszwischendemStudiobetreiber(Studio)unddemMitglied,soweit
imEinzelfall nichts anderes
vereinbart wurde.
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt
bei Abschluss eines schriftlichen Vertragesim
Studio durch Unterschrift beider Vertragspartner zustande. Für im Studioabgeschlossene Verträge besteht kein
Widerrufsrecht des Mitglieds.
Online-VertragsschlussübereineWebsite
stelltdasMitglied
durchAnklickender Schaltfläche„KostenpflichtigAnmelden“einverbindlichesAngebot
aufAbschlusseines Vertrages mit dem Studio. Das
Mitglied erhält vom Studiobetreiber (Studio) per E-Mail eine
Eingangsbestätigung.DieAnnahme
desAngebots(unddamitderVertragsabschluss)erfolgt durch eine ausdrückliche
Annahmeerklärung per E-Mail durchdenStudiobetreiber (Studio), für welches der
Interessent den Onlineantrag abgegebenhat.
Der Studiobetreiber (Studio) speichert den Vertragstext und sendet dieVertragsdokumente, einschließlich des
„Mitgliedsvertrag“ in der ausdrücklichenAnnahmeerklärung
per E-Mail zu. Für das Mitglied giltdasgesetzlicheWiderrufsrecht,überwelches
esbeiVertragsabschlussgesondert
belehrt wird.
MitgliederhältimStudiobeiVertragsabschlussbzw.beimOnline-VertragsschlussbeimerstenStudiobesucheinenQR-Code,derihmdenZutrittzudemStudio ermöglicht.DieÜbergabedesQR-Codesbegründet
imFalledesWiderrufsdes Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung
des Studios.
Jugendliche
Personen
vorVollendungdes14.LebensjahreskönnennichtMitglied
werden.
Für JugendlichevorVollendungdes18.LebensjahreskanneinMitgliedsvertragnurmit Zustimmungder gesetzlichenVertreter geschlossen werden.
Ausnahmen sind möglich.
2. NUTZUNG
DESSTUDIOS
2.1 Umfang derStudionutzung
Durch den
Vertragerhält das Mitgliednach Maßgabe der Vereinbarungauf
„Mitgliedsvertrag“Zutrittzudiesem
Studioundistberechtigt,dieses
währendderjeweiligenÖffnungszeiten zu nutzen.
2.2 KeinAnbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
entgeltlicheoderinsonstiger
WeisegewerblicheAnbieten
vonTrainings-dienstleistungen
(Personaltraining) im Studio ist nicht gestattet, sofern nichtausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde.
2.3 ZutrittnurmitZutrittsmedium(QR-
denQR-Code
erhältdasMitgliedZutrittindasStudio.OhneMitnahmedesQR-Codes ist der Zutritt in das Studio
nicht möglich.
Weisungsberechtigung
Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung
des Studios die jeweils geltende Hausordnung
einzuhalten. Die Hausordnung hängt sichtbar aus. Das anwesende Personal
ist berechtigt,soweit dies zur
Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnungund Sicherheit oder Einhaltung der
Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen.
Weisungenist Folgezuleisten.
Im vereinbarten monatlichen
Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme vonweiteren angebotenen Produkten und
Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten,soweit dies auf dem „Mitgliedsvertrag“ ausdrücklich vereinbart
wurde.
2.6 Nutzung derSpinde
Studiostellt verschließbare SpindezurVerfügung.DieSpindedürfen
vomMitgliednurwährend
seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt,belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen,
wenn diese auch außerhalb derAnwesenheitszeiten
verwendet werden.
Kundenparkplätze,dievomStudiozurVerfügung
gestelltwerden,dürfenvomMitglied ausschließlichwährend
seinerAnwesenheitimStudiogenutzt
werden.ImFalleeiner
BelegungvonParkplätzenohne
AnwesenheitdesMitglieds
imStudioistdasStudiozu
einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt.
3 PFLICHTENDESMITGLIEDS
3.1 Umgang mit dem QR-
Mitgliedistverpflichtet,fürdiesichere
VerwahrungdesQR-Codes
zusorgen.
3.2
GebührbeiAusstellungdesQR-
dieAusstellungdesQR-CodesbeiVertragsschlusswirddieauf
„Mitgliedsvertrag“vereinbarteGebührfällig.
3.3 Gebühr bei regelmäßig
wiederkehrenden Zahlungen
Falls auf dem „Mitgliedsvertrag“ angegeben,
gilt zwischen den Parteien als vereinbart,dassdasMitgliedeineregelmäßigwiederkehrendeTrainings-undServicepauschalezudenaufdem„Mitgliedsvertrag“angegebenenBeträgeninderangegebenenHöhezuleisten
hat.
3.4 Angabeeiner E-Mail-Adresse/ Änderungen von Mitgliedsdaten
3.4.1 Das Mitglied ist
verpflichtet, dem Studio bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur
Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgenkann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass
rechtlichbedeutsame Erklärungen von
dem Studio (z.B. Mahnungen, Erklärungen zuÄnderungen
derAllgemeinen
Geschäftsbedingungen) elektronisch per E-Mail an dievon ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden
dürfen.
3.4.2 Das Mitglied hat
jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name,Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung
etc., dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Die
Mitteilung erfolgt ausschließlich schriftlich.
3.5 UnübertragbarkeitderMitgliedschaft/VerbotderWeitergabedesQR-Codes/Identitätskontrolle
3.5.1 Die Mitgliedschaft
in dem Studio ist persönlich und kann nicht übertragen werden.DasMitgliedistdaherverpflichtet,denQR-Codeausschließlichpersönlichzuverwenden
undnichtDrittenzuüberlassen.Handelt
dasMitglieddieserVorgabezuwider,
überlässtesdasZutrittsmediumwissentlichundwillentlicheinemDrittenzurZutrittsgewährung,
kann das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eineVertragsstrafe in Höhe eines Betrags von
EUR 250,00 beanspruchen, ohne dass es einesSchadensnachweisesbedarf.
DieGeltendmachungweiterer
RechteauseinemdahingehendenVerstoß,insbesonderedieGeltendmachungeinesweitergehendenSchadens
sowieeineaußerordentlicheBeendigungderMitgliedschaft,bleibenhiervonunberührt. Einer vorherigenAbmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied
bleibt nachgelassennachzuweisen,
dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstandenist. Darüber hinaus wird das Studio jedes
unbefugte Betreten zur Anzeige bringen.
3.5.2 Umsicherzustellen,dassderQR-Code
nurvomMitglied
persönlichgenutztwird,
stelltdas Mitglied dem Studio
ein Foto von sich zur Verfügung, welches von dem Studiogespeichert wird. Das Studio behält sich vor, die Identität des
Mitglieds vor dessen Zutrittzum
Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
3.6 Konsumverbote/ verbotene
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem
Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke
oderSuchtgiftezukonsumieren.Ferner
istesdemMitglieduntersagt,verschreibungs-pflichtige Arzneimittel, die nicht dem
persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch desMitgliedsdienen,Suchtgifteund/odersonstigeMittel,
welchediekörperlicheLeistungsfähigkeitdesMitgliedeserhöhensollen(z.B.Anabolika),sowiealkoholischeGetränke in das Studio mitzubringen. In
gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, dievorstehendgenanntenMittelentgeltlichoderunentgeltlichDritten
indemStudioanzubieten, zu
verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.BeieinemVerstoß
gegendieseBestimmungistdasStudioberechtigt,denMitgliedsvertragmit sofortiger Wirkung zu kündigen und
Schadenersatz in Höhe von EUR 1.000,00 geltend
zumachen.WeistdasMitglied
nach,dasseingeringererodergarkeinSchadenentstanden ist, schuldet das Mitglied
lediglich den nachgewiesenen Betrag.
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch
Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger
Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
4.
4.1 Fälligkeit der
4.1.1 Ist auf dem
„Mitgliedsvertrag“ ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tagdes Zustandekommens des Vertrags fällig.
4.1.2 Sind auf dem
„Mitgliedsvertrag“ monatliche Beiträge vereinbart, werden dieseBeiträge jeweils im Voraus am Monatsersten
für den jeweiligen Kalendermonat(Teilleistungszeitraum)
fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitragfür den ersten anteiligen Kalendermonat
nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der
Gebühr für den Transponder am Tag des Zustandekommens des Vertrages
fällig. DerBeitrag für den letzten
anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mitdem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig
gestellt werden.
4.1.3 Soweit auf dem
„Mitgliedsvertrag“ eine wiederkehrende Trainings- undServicepauschale vereinbart ist, wird diese erstmals zu Beginn
des Vertrags fällig, danachjeweils
nach den auf dem „Mitgliedsvertrag“ angegebenen weiteren aktivenVertragsmonaten jeweils zum Monatsersten.
Aktive Vertragsmonate sind diejenigenMonate,
in denen keine Ruhezeit für den „Mitgliedsvertrag“ bestehen.
4.2 Preisanpassungsrecht
4.2.1 MachtdasStudiovonseinemRecht
aufPreisanpassungGebrauch,wirdesdiesdemMitglied gegenüber rechtzeitig, spätestens
jedoch 6 Wochen vor Geltung des neuenPreises,
durch Nachricht an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse mitteilen.
4.2.2 Die Geltendmachung
bzw. Abbuchung des nächsthöheren Staffelpreises berechtigtdas Mitglied nicht zur Kündigung. Ein
Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibthiervonunberührt.
4.3 Teilnahmeam SEPA-Lastschriftverfahren
DasMitglied
istverpflichtet,amSEPA-Lastschriftverfahrenteilzunehmen,umdievereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B.
für den QR-Code) zu begleichen, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes, wie z.B. Barzahlung, vereinbart wurde. Studio
hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist
verpflichtet, dafürzusorgen,dassseinBankkontodiejeweilserforderlicheDeckungfürdieBelastungmitfälligen
Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.4 Zahlungsverzug
4.4.1 Befindet sich das
Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich das Studio das Recht vor,dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu
stellen, wenn diese Kosten vom Mitgliedschuldhaft
verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichenHöheauchdieKosteneiner
zweckentsprechendenRechtsverfolgung,insbesondereMahn-und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und
Rechtsanwaltskosten.
4.4.2 Sind auf dem
„Mitgliedsvertrag“ monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich dasMitglied mit der Zahlung eines Betrags,
der der Summe von zwei monatlichenGesamtbeiträgen
entspricht, in Verzug, ist das Studio berechtigt, den Vertragaußerordentlich aus wichtigem Grund zu
kündigen. In diesem Falle ist das Studioberechtigt,
einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungenzuverlangen.
4.5 Abgabeder Forderung an Dritte
Studioistberechtigt,seine
Forderungenausdiesem
„Mitgliedsvertrag“aneinenexternenInkasso-DienstleisterabzutretenunddenForderungseinzugaufdenbetreffendenDienstleisterzuübertragen.DasMitgliederklärt
sichmitderWeitergabeseiner
personenbezogenenDaten(Name,Adresse,Geburtsdatum,Mitgliedschaftsbeginn,Laufzeit,BeitragszyklusundKündigungsstatusdesMitgliedsvertrages,Forderungshöhe)einverstanden.
5. VERTRAGSLAUFZEIT/ KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
DerVertrag
hatzunächstdieaufdem angegebeneMindest-vertragslaufzeit(nachfolgend:Mindestvertragslaufzeit).DieVertragslaufzeitbeginnt
mitdemvereinbartenMitgliedschaftsbeginn.Diesgiltauchdann,wenndemMitglied
einvorzeitiges Zutrittsrecht
eingeräumt wird.
aufdem„Mitgliedsvertrag“nichtsanderesvereinbartist,verlängertsichdieVertragslaufzeit der Mitgliedsverträge
jeweils auf unbestimmte Zeit, wenn der
„Mitgliedsvertrag“nichtvomMitglied
oderdemStudiounterEinhaltungeinerKündigungsfrist
von mindestens einem Monat vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigtwird. Das verlängerte Vertragsverhältnis
ist dabei jederzeit mit einer Frist von mindestenseinem Monat kündbar.
5.3 Stilllegung desVertrages
5.3.1 DieMitgliedschaftkannz.B.beischwererKrankheit,ärztlichemSportverbotundvergleichbaren
schwerwiegenden Verhinderungsgründen stillgelegt werden.
5.3.2 Die beabsichtigte
Stilllegung ist dem Studio unverzüglich, in der Regel mindestensfünf (5) Werktage vor dem Beginn der
Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.5.dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am
Monatsersten beginnen und kannnur
für volle Monate genommen werden.
5.3.3 Für die Dauer der
Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der imStilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann
Leistungen von dem Studionicht in
Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt dernächstmöglichen Vertragsbeendigung durch
ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft umdie
Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
Sofern auf dem „Mitgliedsvertrag“
beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbartsind, gilt Folgendes:
Im Falle einer
Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mitder noch ausstehenden beitragsfreien Zeit
und im Anschluss daran mit der vereinbartenbeitragspflichtigen
Zeit fortgesetzt.
Im Falle einer
Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächstmit der noch ausstehenden
beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf.vereinbarten beitragsfreien Zeit
fortgesetzt.
5.3.4 Ein AnspruchaufStilllegungbesteht
nicht,wennderVertragbereits
gekündigtistoder das Studio zu einer außerordentlichen
Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
5.3.5 Das Studio behält
sich vor, eine Gebühr i.H.v. EUR 20,00 für die Bearbeitung derStilllegung zu erheben.
5.4
Rechtbeider
VertragsparteienzuraußerordentlichenKündigungauswichtigemGrundbleibt von
vorstehenden Regelungen unberührt.
5.5
Erklärung der Kündigung oderAnzeigeder Stilllegung durch dasMitglied
5.5.1 Jede Kündigung oder
beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform(Brief, E-Mail) oder über eine digital
bereitgestellte Lösung (z.B. Kündigungsbutton auf derWebseite)unterAngabederMitgliedsnummergegenüberdemStudiomitdem
besteht
zuerklärenbzw.anzuzeigen.Kündigungen,dieeinem
Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht alszugegangen.
leichterFahrlässigkeithaftetdasStudionurbeiVerletzungvertragswesentlicherPflichten (Kardinalpflichten), in diesen
Fällen jedoch der Höhe nachbeschränkt
auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden,bei Personenschäden und nach Maßgabe des
Produkthaftungsgesetzes.
Kardinalpflichten sind solche Pflichten,
dieeineordnungsgemäßeDurchführungdesVertrageserstermöglichenundaufderenEinhaltungdasMitgliedregelmäßigvertrauendarf. Im
Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche
undaußervertraglicheHaftung
desStudiosaufVorsatzundgrobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende dieHaftungsbeschränkungen
gelten auch im Falle des Verschuldens von ErfüllungsgehilfendesStudios.
Studioerhebt,
speichert,verarbeitetundnutztpersonenbezogeneDatendesMitglieds(einschließlich seines Fotos) selbst oder durch
weisungsgebundene Dienstleister imRahmen
der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich,
zur AufklärungvonStraftaten.BeimBetretendesStudioswerdenDatum,Uhrzeit
sowie MitgliedsnummerdesMitgliedserfasst.DasStudio
speichertdieseDaten
biszu einer Dauer von drei
Tagen. In anonymisierter Form werden die erfassten Datenzudemzur Optimierung
der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.
Studiobehält
sichvor,unter
BeachtungderVorgaben
desDatenschutzgesetzesundunterWahrung
derPersönlichkeitsrechtederMitgliederTeilflächendesStudiosmitVideokameras
zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit undsolange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig
ist. Der Umstand derBeobachtung und
die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbargemacht.
8.1 KeineTeilnahmean Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Das Studio ist nicht verpflichtet und nicht
bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einerVerbraucherschlichtungsstellegemäßVerbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
8.2 Änderungen dieser
Das Studio ist berechtigt, diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme derHauptleistungspflichtenmitWirkung
fürdieZukunft
zuändern.Hauptleistungspflichtensindsolche
Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst
ermöglichenundauf derenEinhaltungdieVertragsparteienregelmäßigvertrauendürfen.DasStudio
wirddasMitgliedüberdieÄnderungeninKenntnissetzen,
demMitgliedGelegenheit geben, den Änderungen
innerhalb einer angemessenen Frist nachInkenntnissetzung
zu widersprechen,undbesonders
daraufhinweisen,dassdieÄnderungenbeiAusbleiben eines
Widerspruchs wirksam werden.
MitglieddarfnurmitunbestrittenenoderrechtskräftigfestgestelltenForderungengegen das
Studio aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen AnsprüchendesMitgliedsgegendasStudioaufRückgewährvongeleistetenZahlungen
nachAusübung eines
bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
eineodermehrereBestimmungendesMitgliedsvertragesunwirksam
seinoderwerden, so lässt dies die Wirksamkeit des
Vertrages sowie dessen übrige
Bestimmungenunberührt.
Vertragsspracheist Deutsch.